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Kurbeitrag auf der Insel Borkum
Kurbeitrag Auszug aus der Kurbeitragssatzung:

Die Stadt Borkum ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Stadt einen Kurbeitrag, soweit der Aufwand nicht durch Fremdenverkehrsbeiträge oder auf andere Weise gedeckt wird. Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden. Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderer Vorschrift bleibt unberührt. Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich in dem als Nordseeheilbad anerkannten Gebiet (Erhebungsgebiet) aufhalten, ohne in ihm eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen geboten wird. Für Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80% beträgt, wird der Kurbeitrag auf 85 v.H. ermäßigt. Studentenermäßigungen bis einschließlich dem 26. Lebensjahr nur unter Vorlage eines gültigen Ausweises.
   
 
Beitragshöhe * Hauptsaison in der Zeit vom 01.05. bis 31.10.
SAISON
(Kurbeitrag pro Tag in €)
Haupt Neben
ERWACHSENE
jede Person ab dem 18. Lebensjahr
2,90 Euro 1,80 Euro
KINDER
das 1. Kind der Familie,
Kinder unter 12 Jahren FREI
0,80 Euro 0,40 Euro
AB DEM 2. KIND
alle Kinder der Familie FREI
- -
STUDENTEN, SCHÜLER UND
ZIVILDIENSTLEISTENDE
geg. Vorlage eines Ausweises
0,80 Euro 0,40 Euro

* Änderungen vorbehalten

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