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Kurbeitrag auf der Insel Borkum
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Kurbeitrag
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Auszug aus der Kurbeitragssatzung:
Die Stadt Borkum ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die
Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer
Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Stadt einen Kurbeitrag, soweit der Aufwand
nicht durch Fremdenverkehrsbeiträge oder auf andere Weise gedeckt wird. Der Kurbeitrag ist
unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden. Die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderer Vorschrift bleibt
unberührt. Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich in dem als Nordseeheilbad anerkannten
Gebiet (Erhebungsgebiet) aufhalten, ohne in ihm eine Hauptwohnung zu haben, und denen die
Möglichkeit zur Benutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen geboten wird. Für Schwerbehinderte,
deren Grad der Behinderung mindestens 80% beträgt, wird der Kurbeitrag auf 85 v.H. ermäßigt.
Studentenermäßigungen bis einschließlich dem 26. Lebensjahr nur unter Vorlage eines gültigen
Ausweises.
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Beitragshöhe *
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Hauptsaison in der Zeit vom 01.05. bis 31.10.
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SAISON (Kurbeitrag pro Tag in €)
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Haupt
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Neben
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ERWACHSENE jede Person ab dem 18. Lebensjahr
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2,90 Euro
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1,80 Euro
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KINDER das 1. Kind der Familie, Kinder unter 12 Jahren FREI
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0,80 Euro
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0,40 Euro
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AB DEM 2. KIND alle Kinder der Familie FREI
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STUDENTEN, SCHÜLER UND ZIVILDIENSTLEISTENDE
geg. Vorlage eines Ausweises
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0,80 Euro
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0,40 Euro
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* Änderungen vorbehalten
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